Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf


In einzelnen Fällen kommt es vor, dass ein Kind nicht mehr optimal an unserer Schule gefördert werden kann. Dann lässt es sich nicht vermeiden, Spezialisten heranzuziehen, die uns bei der Suche nach der richtigen Förderung behilflich sind. Frau Schmiady von der Käthe-Kollwitz-Schule in Bergen unterstütz unsere Arbeit montags bis mittwochs, um uns zu beraten und mit Kindern zu arbeiten. Aber auch hier gilt: Alle Schritte werden mit den Erziehungsberechtigten so früh wie möglich abgesprochen. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Für betroffene Kinder gibt es ein Überprüfungsverfahren, das in unserer Schule durchgeführt wird. Diese Überprüfung kann auch gegen den Willen der Eltern erfolgen. Die Schuldezernentin in Celle entscheidet dann über einen festgestellten Unterstützungsbedarf, hier haben die Eltern Einspruchsrecht. Ein Gedanke steht dabei immer im Vordergrund: Wie können wir das Kind zu seinen Möglichkeiten führen?

[zurück]